Gema und Urheberrecht

Alle Hersteller von Ton- und Videoträgern sind verpflichtet, jede Produktion der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zu melden, unabhängig von freien oder gemapflichtigen Repertoire.

Bei der Herstellung und Verbreitung von Tonträgern mit Werken des von der GEMA verwalteten und geschützten Repertoires gilt grundsätzlich, dass vor Herstellung und Vertrieb von Tonträgern jeweils alle Rechte (Urheberrechte und sonstige Rechte) vor ihrer Inanspruchnahme erworben werden müssen. Für die Nutzung dieser bei der GEMA geschützten Werke berechnet die GEMA dem NutzerLizenzen.

Das CD-Brennwerk benötigt in jedem Fall zur Auftragsklarheit und Produktionsfreigabe eine unterschriebene GEMA-Freistellungserklärung und eine unterschriebene Urheberrechtserklärung vom Auftraggeber.

Das CD-Brennwerk ist rechtlich nicht in der Lage, die Anmeldung für Sie zu übernehmen, wir bitten Sie daher, diese selbst vorzunehmen.
Zur Vereinfachung der Abwicklung stehen auch hier die notwendigen Formulare zur Verfügung:
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an die GEMA:

GEMA-Generaldirektion
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Tel.: +49 - (0)89 - 48 00 3 - 00
Fax: +49 - (0)89 - 48 00 3 - 969
Web: www.gema.de

O.E.M. GmbH | Heinrich-Barth-Straße 15 | 66115 Saarbrücken | Tel: +49 (0)681 88 00 90 | E-Mail: info@cd-brennwerk.de
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