CD und DVD Kopierschutz
Der Kopierschutz wird realisiert, indem Fehler oder eine zweite fehlerhafte Session eingebracht werden. Auch Abweichungen vom Red Book-Standard sind möglich aber eher selten. Es ist dadurch ein „Abspielschutz“, da die Fehler bewirken sollen, dass sich die Scheiben nicht mehr in dem CD-Laufwerk eines PCs abspielen lassen. Dies soll so das Kopieren verhindern. Manche CD-Laufwerke lassen sich davon aber nicht beeindrucken und können die Daten trotzdem lesen, wodurch die Idee des „Kopierschutzes“ nutzlos wird.
Stattdessen verursachen die Fehler auf der „kopiergeschützten“ CD Probleme auf zahlreichen normalen Audio-CD-Spielern und vielen Autoradios mit integrierter CD-Einheit. Diese können diese Medien entweder gar nicht oder nur teilweise abspielen, teilweise entstehen sogar ernsthafte Hardware-Defekte, etwa wenn die Firmware des CD-Spielers abstürzt und sich das Medium nicht mehr auswerfen lässt. Außerdem leiden oft die Tonqualität und die Lebensdauer des Abspielgerätes unter dem Kopierschutz.
Ab dem 1. November 2003 sind die Hersteller gesetzlich verpflichtet, kopiergeschützte Medien als solche zu kennzeichnen. Solchen Kennzeichnungen sind jedoch kaum zu entnehmen, welche Probleme im Einzelfall mit Autoradios, MP3-CD-Spielern, DVD-Spielern und anderen Geräten auftreten können.
Da der Kopierschutz in der Praxis kaum wirksam ist und andererseits immer wieder zu Problemen beim Abspielen führt, haben inzwischen (2005) einige Labels das Konzept "kopiergeschützte CD" wieder aufgegeben und veröffentlichen wieder gewöhnliche, ungeschützte Red-Book-CDs, zumal sich so außerdem Lizenzgebühren für den Kopierschutz einsparen lassen.
Ablaufplan CD DVD Blu-Ray-Produktion
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